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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ziffer 01   (Technische Ausführung)
Bei der Werbeanlage handelt es sich um eine Rotierende Anlage, die über dreieckige Aluminiumprismen verfügt (Prismenbreite 10 cm, Prismenabstand 5mm) und insgesamt somit 3 Werbeflächen zeigen kann. Die Grundfarbe der Werbefläche(n) sind weiß. Die Gestaltung und die jeweilige Beschriftung muss verkehrsrechtlichen Bestimmungen mit den jeweiligen Verkehrs- und Genehmigungsbehörden abgestimmt werden.

Ziffer 02 (Überblendung Wechsel)
Aufgrund der Rotationsmöglichkeit der Werbeanlage wird die zeitliche Abfolge der Drehung zwischen 10 Sekunden und 60 Minuten, je nach Verkehrssituation und Vorgaben der Genehmigungsbehörden, eingestellt.

Ziffer 03  (Änderung der Werbegestaltung)
Eine Änderung bzw. Ergänzung der werblichen Aussage ist während der vertraglich festgelegten Nutzung nicht möglich. Sollte dennoch eine Änderung vonseiten des Mieters notwendig werden, so werden die Kosten nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

Ziffer 04   (Werbeanzeigen Ersterstellung und Änderung)
Die Kosten für Ersterstellung oder eventueller Änderungen gehen zu Lasten des Mieters.

Ziffer 05   (Untervermietung)
Eine Untervermietung vonseiten des Mieters an Dritte ist ausgeschlossen.

Ziffer 06   (Wettbewerbsausschluss)
Der Vermieter sichert dem Mieter verbindlich zu, dass die weiteren Mieter der Anlage nicht in unmittelbarem Wettbewerb zu ihm stehen. Eine weitere Einflussnahme auf übrige Mieter bei Teilbelegung der Werbeanlage besteht vonseiten des Mieters nicht.

Ziffer 07   (Störung und Einwirkung von Dritten)
Sollte es durch höhere Gewalt, durch Einfluss von Dritten oder aus technischen Gründen heraus zu Störungen kommen, verpflichtet sich der Vermieter, diese Beeinträchtigung innerhalb von 10 Arbeitstagen zu beheben. Darüber hinausgehende Stillstandszeiten werden den betroffenen Mietern zeitlich gutgeschrieben und der Laufzeit des Vertrages hinzugerechnet. Weitergehende Rechte des Mieters bestehen nur, wenn der Vermieter den Stillstand zu vertreten hat.

Ziffer 08   (Wartung und Reinigung)
Die Wartung der gesamten Anlage erfolgt zweimal jährlich und wird vom Vermieter durchgeführt. Die Reinigung wird je nach Verschmutzungsgrad ein- bis zweimal jährlich ausgeführt. Die anteiligen Kosten für die Reinigung in Höhe von 72,00 € p.a. sind bereits im Anzeigenpreis enthalten.

Ziffer 09   (Beleuchtung)
Sollte die Anlage beleuchtet sein, werden die Aufwendungen für Strom jeweils anteilig an die Mieter weiterberechnet. Diese betragen bei der mit diesem Vertrag gemieteten Webefläche zur Zeit 13,00 € p.m. Diese sind im Werbeanzeigenpreis bereits berücksichtigt.

Ziffer 10   (Vertragsdauer / Vertragsbeginn)
Der Vertrag wird gemäß (siehe Auftrag) für die ausgeschriebene Laufzeit abgeschlossen. Die Nutzungsüberlassung der Webefläche beginnt wie im Auftrag ausgeschrieben und ist unabhängig von der Fertigstellung der Beschriftung bzw. Ausstattung der angemieteten Fläche. Dem Vermieter steht ein Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 Jahr zu. Eine Kündigung des Vertrages muss 3 Monate vor Vertragsende schriftlich erfolgen, ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Ziffer 11   (Eigentumsverhältnisse)
Nach Ablauf des Vertrages her der Mieter keinerlei Rechte an und auf die Nutzung des Werbeanlage oder Teilen derselben, insbesondere bleibt die Anlage Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist darüber belehrt, daß eine Entfernung der Werbebeschriftung zerstörungsfrei nicht möglich ist.

Ziffer 12   (Sonstige Vereinbarungen)
Sollte aufgrund von baulichen Maßnahmen oder örtlichen Veränderungen die Werbeausübung an dem angegebenen Standort nicht mehr möglich sein, hat der Vermieter das Recht, die Werbeanlage an einem ähnlichen Standort im Einzugsbereich des Mieters für die restliche Vertragslaufzeit zu positionieren. Die Parteien vereinbaren, hierüber Einvernehmen anzustreben. Das Recht der letzten Entscheidung hat der Vermieter, ohne dass dem Mieter hieraus Rechte erwachsen, außer der Vermieter hat die Bestimmung nicht nach billigem Ermessen getroffen (§ 315 BGB).

Ziffer 13   (Versicherungsschutz)
Ein Versicherungsschutz für die Mieter gesondert in Auftrag gegebene Webebeschriftung besteht vonseiten des Vermieters nicht.

Ziffer 14   (Erfüllungsort und Gerichtsstand)
Erfüllungsort ist 57334 Bad Laasphe. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertag wird, wenn auch der Mieter Vollkaufmann ist, in jedem Fall Bad Berleburg vereinbart.

Ziffer 15   (Salvatorische Klausel)
Sollten sich einzelne Punkte dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Vereinbarung ist in diesem Fall so auszulegen oder umzudeuten, dass eine ihrem Sinn und Zweck entsprechende angemessene Regelung gilt, die – soweit rechlich zulässig – dem am nächsten kommt, was die Beteiligten durch diese Vereinbarung haben erreichen wollen. Soweit erforderlich, verpflichten sich die Beteiligten, an einer solchen Änderung persönlich mitzuwirken.

Stand: 03/2013

 
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